Definition
Vairāgya bezeichnet im Yoga die Fähigkeit zum bewussten Nicht-Anhaften an Erfahrungen, Objekten oder inneren Zuständen. Es meint eine innere Distanz, die Klarheit ermöglicht, ohne Gleichgültigkeit oder Rückzug von der Welt zu bedeuten.
Hintergrund
Der Sanskrit-Begriff vairāgya leitet sich von rāga („Färbung", „Leidenschaft", „Anhaftung") ab und bezeichnet das Fehlen oder Zurücktreten solcher Bindungen. In den Yoga Sūtras des Patañjali wird Vairāgya im Samādhi Pāda als eines von zwei grundlegenden Prinzipien zur Sammlung des Geistes eingeführt (YS I.12–16).
Patañjali beschreibt Vairāgya als Fähigkeit, sich nicht von angenehmen oder unangenehmen Erfahrungen bestimmen zu lassen. Es bezieht sich nicht nur auf äußere Objekte, sondern auch auf innere Zustände wie Erfolgserlebnisse, besondere Erfahrungen oder meditative Vertiefungen.
Gemeinsam mit Abhyāsa bildet Vairāgya ein Spannungsfeld: Engagement und Loslassen gehören untrennbar zusammen.
Bedeutung für die Praxis
In der Praxis wird Vairāgya häufig missverstanden – entweder als Verzicht oder als emotionale Distanz. Klassisch verstanden geht es jedoch um innere Freiheit, nicht um Ablehnung von Erfahrung.
In modernen Yogatraditionen, insbesondere in der Krishnamacharya-Linie und im Viniyoga, wird Vairāgya als regulierendes Prinzip verstanden: Es schützt davor, sich über Leistung, Fortschritt oder besondere Zustände zu definieren. Dadurch bleibt Praxis offen, lernfähig und nachhaltig.
Vairāgya zeigt sich im Alltag etwa darin, Ergebnisse anzunehmen, ohne sich an sie zu klammern, und Herausforderungen zu begegnen, ohne von ihnen bestimmt zu werden. In diesem Sinn ist Nicht-Anhaften keine Abwendung vom Leben, sondern eine Voraussetzung für verantwortliches Handeln und geistige Klarheit.
Literatur
- Desikachar 1995 – Praxisnahe Darstellung von Vairāgya als notwendigem Gegenpol zu engagierter Übung.
- Bryant 2009 – Präzise Kommentierung von Vairāgya und seiner Abgrenzung zu Gleichgültigkeit oder Verzicht.
- Feuerstein 2001 – Historische Einordnung von Vairāgya im Kontext klassischer Befreiungskonzepte.